Herzlich Willkommen
... auf www.bäcker-pensionskasse.de!
Wir freuen uns sehr, dass Sie uns heute besuchen.
Einen besonderen Gruß gilt allen Zugehörigen des deutschen Bäckerhandwerkes.
Einzig zulässiger Durchführungsweg
Jeder Arbeitnehmer hat ein gesetzliches Recht Teile seines Entgelts zugunsten seiner betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln.
Dies gilt natürlich auch im Bäckerhandwerk.
Der Auftrag unserer Agentur ist es diesen wichtigen Anspruch für Sie vor Ort umzusetzen.
Die genannten Tarifparteien haben sich geeinigt: Wir - die Pensionskasse des deutschen Handwerks - sind hierfür der einzig zulässige Durchführungsweg. Aus gutem Grund.
Auf diesem Internetportal informieren wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die zahlreichen Vorteile und Möglichkeiten Ihrer Bäcker-Pensionskasse.
Gerne stehen wir für Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung.
